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   BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06   

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https://dejure.org/2006,8746
BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06 (https://dejure.org/2006,8746)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - 4 StR 355/06 (https://dejure.org/2006,8746)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 4 StR 355/06 (https://dejure.org/2006,8746)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Allerdings würde es für die Verwirklichung des Tatbestandes nicht ausreichen, wenn der Angriff auf das Tatopfer erst zu einem Zeitpunkt erfolgt wäre, als dieses nicht mehr Führer des Kraftfahrzeugs war (vgl. BGHSt 49, 8 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 18).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGHR aaO).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Besondere Gründe, die ausnahmsweise zu einer Unwirksamkeit der Revisionsbeschränkung führen können (vgl. BGHSt 29, 359, 364 f.; 33, 59; BGH NStZ 1996, 352 m.w.N.; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 71), liegen nicht vor, da die Feststellungen zum Schuldspruch eine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Besondere Gründe, die ausnahmsweise zu einer Unwirksamkeit der Revisionsbeschränkung führen können (vgl. BGHSt 29, 359, 364 f.; 33, 59; BGH NStZ 1996, 352 m.w.N.; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 71), liegen nicht vor, da die Feststellungen zum Schuldspruch eine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden.
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Besondere Gründe, die ausnahmsweise zu einer Unwirksamkeit der Revisionsbeschränkung führen können (vgl. BGHSt 29, 359, 364 f.; 33, 59; BGH NStZ 1996, 352 m.w.N.; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 71), liegen nicht vor, da die Feststellungen zum Schuldspruch eine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden.
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Allerdings würde es für die Verwirklichung des Tatbestandes nicht ausreichen, wenn der Angriff auf das Tatopfer erst zu einem Zeitpunkt erfolgt wäre, als dieses nicht mehr Führer des Kraftfahrzeugs war (vgl. BGHSt 49, 8 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 18).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 08.04.2010 - 4 StR 53/10

    Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der angeordneten Maßregel nach dem

    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. Senat, Urt. vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80 und vom 7. Dezember 2006 - 4 StR 355/06).
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